Lohnabrechnung – Block für geringfügig (Minijob) und Teilzeitbeschäftigte
auch bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Seit dem 01. Januar 2013 gilt neben den erhöhten Verdienstgrenzen für Mini- (538,00 €) und Maxijobber (2000,00 €) eine generelle Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Mit den Lohnabrechnungen kann bei Minijobs oder Teilzeitbeschäftigung der Abrechnungsanspruch des Arbeitnehmers erfüllt und ein monatliches festes Gehalt oder ein Stundenlohn abgerechnet werden. Für Minijobber ist die Abzugsposition Rentenversicherungsbeitrag und für Teilzeitbeschäftigte die Abzugsposition für Steuern und Sozialversicherung vorgedruckt. Eine Zahlungsquittung ist enthalten.
Zusätzliche Information
Gewicht | 140 g |
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Größe | 210 × 148 × 5 mm |