Nachweis der Notfallversorgung – Block
nach DGUV Vorschrift 1 und DSGVO
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss nach der DGUV Vorschrift 1 dokumentiert und diese Dokumentation für fünf Jahre lang verfügbar gehalten werden. Nach DSGVO müssen die ausgefüllten Blätter verschlossen verwahrt werden.
Zusätzliche Information
Gewicht | 130 g |
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Größe | 210 × 148 × 6 mm |