Testament
Mit dem Testament vom RNK Verlag können Sie Ihren letzten Willen handschriftlich rechtssicher und gültig verfassen. Stirbt jemand in der Familie, kommt es oft zum erbitterten Streit um den Nachlass. Nur mit einem Testament lässt sich schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen. Liegt kein Testament vor, wird das Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.
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Testament “Mein letzter Wille” im C5 Briefumschlag
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Wissenswertes
In der testamentarischen Verfügung müssen zunächst ein oder mehrere Erben eingesetzt werden. Diese Erben werden mit dem Tod die Rechtsnachfolger des Erblassers. Darüber hinaus können Auflagen und Vermächtnisse aufgenommen werden. Damit das Testament im Todesfall gefunden wird, sollte man es beim Nachlassgericht – dem örtlichen Amtsgericht – verwahren. Das gilt sowohl für handschriftliche als auch für notariell protokollierte Testamente. Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, sollte Verwandten und Freunden einen Hinweis geben, wo das Original aufbewahrt wird. Nur so ist sichergestellt, dass jemand das Testament im Todesfall zum Nachlassgericht bringt. Das RNK-Testament beantwortet alle Fragen rund um das selbst geschriebene Testament, gibt Beispiele für Formulierungen und erläutert die Erbschaftsteuer und Erbfolge. Auf dem 4-seitigen Testament Vordruck kann die testamentarische Verfügung festgehalten werden.
Mit den Anweisungen im Todesfall kann jeder seinen Angehörigen mitteilen, welche Beerdigung gewünscht wird und welche wichtigen Dinge zu erledigen sind. Aufgrund der Vollmacht für den Todesfall kann der eingesetzte Bevollmächtigte bereits vor Klärung der Erbfolge und vor dem Vorliegen eines Erbscheines wichtige Rechtshandlungen, z. B. die Kündigung von nicht mehr erforderlichen Vertragsverhältnissen vornehmen. Mit den Erläuterungen ist es einfach, das eigene Testament aufzusetzen. Anhand von Formulierungsbeispielen werden das persönliche Testament, das Berliner Testament unter Ehegatten sowie die Erbschaftsteuer nach aktuellem Recht erläutert.
Nicht jedes Testament ist wirksam!
Nur mit einem Testament kann jeder sein Vermögen so verteilen, wie er es gerne möchte. Dieses muss handschriftlich verfasst und unter Angabe von Ort, Datum und Zeit vollständig sowie eigenhändig unterschrieben werden. Ein Computerausdruck ist genauso unwirksam wie die von einer anderen Person handschriftlich geschriebene Verfügung.