Unfallanzeige – selbstdurchschreibend
zur Anzeige von Arbeits- und Wegeunfällen
Jeder Unternehmer muss einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall anzeigen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen vorliegt. Mit umfangreichen Erläuterungen, wer zu informieren ist, welche Fristen einzuhalten sind und wie die Angaben in der Unfallanzeige erfolgen müssen.
Zusätzliche Information
Gewicht | 24 g |
---|---|
Größe | 315 × 210 × 1 mm |
Herstellerinformationen
RNK Verlag eine Marke der Roth GmbH
Gewerbestraße 9
08115 Lichtentanne
Deutschland
Telefon: 033701 3526 0
E-Mail: service@rnk-verlag.de
Dokumente zur Produktsicherheit